Bewerbung als
Aufsuchende*r Familienbegleiter*in
Als aufsuchende*r Familienbegleiter*in unterstützen Sie Familien in unterschiedlichen Lebenssituationen. Diese Form der Hilfe zur Erziehung findet in der Regel im häuslichen Umfeld statt und basiert auf der Stabilisierung und Stärkung von belasteten Familien. Dabei erarbeiten Sie individuelle Lösungswege, die auf die Bedürfnisse und Ressourcen der jeweiligen Familie zugeschnitten sind. Das Ziel besteht darin, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in ihrem familiären bzw. sozialen Umfeld zu fördern.
Ihr Aufgabenfeld
Im Rahmen der Erziehungshilfe „Unterstützung und Erziehung“ übernehmen Sie die mobile Betreuung von Familien, Kindern und Jugendlichen in belastenden Situationen.
Sie beraten und betreuen vorrangig Familien mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.
Durch Ihre langfristige Betreuung der gesamten Familie wirken Sie unterstützend auf pädagogische, psychische, materielle und/oder soziale Problemlagen ein. Dabei soll eine Fremdunterbringung des Kindes/ der Kinder bzw. Jugendlichen verhindert werden.
Um das Kindeswohl zu gewährleisten und zu sichern, wird intensiv mit der gesamten Familie gearbeitet.
Sie arbeiten im multiprofessionellen Team.
Ihre Qualifikation
Sie sind Absolvent*in einer Akademie bzw. Fachhochschule für Soziale Arbeit (mind. Bachelor-Niveau) oder haben ein Kolleg bzw. eine Fachhochschule für Sozialpädagogik, Heil- und Sonderpädagogik bzw. die Ausbildung zum/zur Diplomsozialbetreuer*in mit Spezialisierung Familienarbeit erfolgreich abgeschlossen.
Sie besitzen den Führerschein der Klasse B und ein eigenes Fahrzeug.
Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit zeichnen Sie aus.
Zu Ihren Stärken zählen Selbstständigkeit, Durchsetzungsvermögen sowie Verhandlungsgeschick.
Sie treten sicher auf, sind belastbar und es besteht die Bereitschaft zur Weiterbildung.
Ihre Entlohnung
Das Monatsentgelt laut Gehaltsschema beträgt monatlich Euro 3.724,60 brutto bei Vollbeschäftigung und ergibt sich aus Anlage 2 des Bgld. Landesbedienstetengesetzes 2020.
Dienstort: Alle Bezirke des Burgenlandes
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit oder Teilzeit (20 oder 30 Wochenstunden)
Dienstort: Alle Bezirke des Burgenlandes
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit oder Teilzeit (20 oder 30 Wochenstunden)
Weitere Informationen
Als Bewerber*in müssen Sie die Voraussetzungen gem. § 4 Landesbedienstetengesetz 2020 erfüllen. Diese Planstelle wird im Sinne der §§ 1 und 2 des Objektivierungsgesetzes, LGBl. Nr. 56/1988 idgF, ausgeschrieben. Aufnahmen in den Burgenländischen Landesdienst erfolgen in ein Vertragsbedienstetenverhältnis.
Als Bewerber*in müssen Sie die Voraussetzungen gem. § 4 Landesbedienstetengesetz 2020 erfüllen. Diese Planstelle wird im Sinne der §§ 1 und 2 des Objektivierungsgesetzes, LGBl. Nr. 56/1988 idgF, ausgeschrieben. Aufnahmen in den Burgenländischen Landesdienst erfolgen in ein Vertragsbedienstetenverhältnis.